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Privatwohnung darf nicht zum Hotel werden

Karlsruhe. Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters dürfen Mieter ihre Wohnung an Touristen untervermieten. Das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. Die Vermietung an Touristen sei etwas anderes als die Wohnung dauerhaften Untermietern zu überlassen, hieß es in dem Urteil. Die Richter gaben den Vermietern einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin recht. Sie hatten ihren Mieter verklagt, weil dieser die 42-Quadratmeter-Wohnung tageweise an Touristen untervermietet hatte. Zwar war ihm seit 2008 die Untervermietung „ohne vorherige Überprüfung“ erlaubt. Damit seien jedoch nicht Touristen gemeint gewesen, argumentierten die Vermieter. (dpa) mehr...