Wenn man einen Kredit aufnimmt, werden außer dem Kreditbetrag Zinsen auf die Kreditsumme fällig und dann auch noch Kreditbearbeitungsgebühren. Diese Nebenkosten können beachtliche Summen ausmachen.
Oberlandesgerichte entscheiden im Sinne der Kunden
Die Hälfte der bundesdeutschen Oberlandesgerichte haben im Laufe der letzten zwei Jahre in Rechtsfällen, wo Kunden die Banken wegen Kreditbearbeitungsgebühren verklagten, schon Urteile gefällt, die klar zugunsten der Kreditnehmer gingen.
In den Begründungen verlautet es, dass Kreditbearbeitungsgebühren, die eine Bank beispielsweise für den Aufwand erhebt, den Sie mit einer Bonitätsprüfung des Kreditnehmers hat, klar in den üblichen Zuständigkeitsbereich der Bank fallen und damit dürfen Banken hierfür keine zusätzlichen Gebühren erheben.
Es wäre so in etwa, als würde ein Schneider hier die Stromkosten der Nähmaschine noch als gesonderte Posten an seinen Kunden abwälzen. Derlei Arbeiten gehören in eine Bearbeitungspauschale und sind mit den allgemeinen Dienstleistungen abzudecken. Die Bank kann hier nur ihre generellen Bearbeitungsgebühren anheben.
Auf der Webseite von Stiftung Warentest kann man einen Musterbrief für Personen eingestellt, sollte man gegen derartige Gebühren Einspruch erheben wollen.
Weitere Nebenkosten bei einem Kredit
Aber es gibt noch weitere Nebenkostenfaktoren, die einen Kredit recht teuer machen können. Hierzu gehören Verwaltungskosten und laufende Bearbeitungsgebühren.
Zunächst muss unterschieden werden, ob die Bearbeitung in Form eines Disagio abgegolten wird, oder ob die Bearbeitungskosten auf den Kredit draufgeschlagen werden.
Beim Disagio (auch Damnum) wird dem Kreditnehmer von vornherein nicht die gesamte Kreditsumme ausbezahlt, sondern ein Teil wird von der Bank einbehalten. Nehmen wir zum Beispiel einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro mit einem Disagio von 5 Prozent. Das bedeutet für den Kreditnehmer, dass er von der Bank nur 95.000 Euro ausbezahlt bekommt. Die fünf Prozent (also hier 5.000 Euro) behält die Bank gleich ein.
Pikant im Hinblick auf die Rückzahlung ist allerdings, dass der Disagio-Betrag in die Zinsberechnung vollumfänglich einfließt. Das bedeutet, auch wenn der Kreditnehmer faktisch lediglich 95.000 Euro erhielt, zahlt er die Zinsen für einen Kredit von 100.000. Der Zinssatz für das Darlehen ist damit faktisch höher als der vereinbarte Nominalzins. Man spricht hier dann von einem Effektivzins. War beispielsweise ein Nominalzins von 6 Prozent bei einem Disagio von zehn Prozent vereinbart, so zahlt der Kreditnehmer auf die tatsächlich ausbezahlte Summe einen Effektivzins von 7,78 Prozent Zinsen.
Je länger die Laufzeit des Kredits, desto mehr verdient die Bank an dieser Lücke zwischen auf dem Papier gewährten und faktisch ausgezahltem Kredit. Für einen Disagio spricht allerdings, dass er u. U. steuerlich absetzbar ist. Auch wird in der Regel ein niedrigerer Nominalzins vereinbart, wenn man die Verwaltungskosten komplett als Disagio abrechnet. Sollte der Kredit vor Ende der Laufzeit vereinbart werden, werden auch weniger Disagio-Zinsen fällig. Diese dürfen Banken dann nicht eintreiben.
Bei Verwaltungskosten, die auf den Kredit draufgeschlagen und die nicht einmalig sondern laufzeitgebunden geltend gemacht werden, zahlt der Kreditnehmer dann auch die Zinsen auf diese Gebühren. Statt die Zinsen für 100.000 zu bezahlen, zahlt er dann die Zinsen für 105.000 Euro – es sei denn es wird vereinbart, dass die Bearbeitungsgebühren des Kredits einmalig erhoben werden.
Am Besten man besorgt sich hier einen Tabellenrechner für eine realistische Kostenkalkulation.
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